Ver- & Entsorgung

 

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Wasserversorgung

Die Gemeinde Groß Grönau hat eine eigene Wasserversorgung, deren Wasserwerk und Brunnen sich im Falkenhusener Forst befinden. Das Wasser in der Gemeinde Groß Grönau hat den Härtegrad 2 (= 11,5°dH), ph-Wert: 7,49. Nach einer neuen Regelung ist der Härtebereich nun in die Stufen weich, mittel und hart einzustufen. Aufgrund der Daten der letzen Jahre wird das Wasser in den Härtebereich "mittel" eingestuft (= 2,05 mmol/l). 

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Wasserversorgungsanlagen regelmäßig auf toxische, chemische, bakteriologische Schadstoffe sowie auf Rückstände aus Pflanzenschutzmitteln untersucht werden müssen. Die Gemeinde lässt ihr Wasser darüber hinaus noch zusätzlich durch ein medizinisches Zentral-Laboratorium untersuchen.

Es besteht Anschluss- und Benutzungszwang an das öffentliche Wasser- und Abwassernetz. Ausführung und Unterhaltung der Anschlüsse werden durch die Gemeinde veranlasst. Die Kosten dafür trägt der jeweilige Grundstückseigentümer. Der Wasserzähler ist Besitz der Gemeinde, die die Kosten für Ersatz und Unterhaltung trägt.

Für die Nutzung in Gärten ist eine zweite Wasseruhr bei der Gemeinde beantragbar. Für diese dort verbrauchte Wassermenge werden keine Abwassergebühren berechnet. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

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Stromversorgung

E.on Hanse AG
Bezirk Alt-Mölln
Zu den Ziegelwiesen 8
23881 Alt-Mölln

Tel. 0180-140 44 44
Fax 0180-330 44 44

http://www.eon-hanse-vertrieb.com

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Gasversorgung

Stadtwerke Lübeck GmbH
Moislinger Allee 9
23547 Lübeck

Tel. (04 51) 8 88 -0

http://www.stadtwerke-luebeck.de

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Abwasserbeseitigung

Das in der Gemeinde Groß Grönau anfallende Abwasser wird in das Leitungsnetz der Hansestadt Lübeck eingeleitet. Dazu werden auf dem Gemeindegebiet 5 Pumpwerke betrieben. Für die laufende Unterhaltung sorgt ein Gemeindemitarbeiter.

Auf den Grundstücken ist jeder Grundstücksinhaber eigenverantwortlich für den störungsfreien Betrieb seiner Abwasserbeseitigungsanlage. Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemeinde im Besitz eines eigenen Spülwagens ist. Dieser kann gegen Gebühr angefordert werden.

Es ist strengstens untersagt, Regen- oder Grundwasser in das Kanalnetz der Gemeinde einzuleiten. Dieses ist auf dem eigenen Grundstück zu versickern.

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Müllabfuhr

AWSH
Abfallwirtschaft Südholstein GmbH
Leineweberring 13
21493 Elmenhorst

Tel. (0800) 29 74 001 (kostenlos aus dem deutschen Festnetz)

http://www.awsh.de

GEÄNDERTE ABFUHRTERMINE !!!!!

Die Termine für die Müllbeseitigung in Groß Grönau sind wie folgt:

  • Hausmüll und gelber Sack: jeweils montags in geraden Kalenderwochen
  • Bioabfall: jeweils montags einer ungeraden Kalenderwoche
  • Abfuhr von Sperrmüll: nur noch nach vorheriger Anmeldung bei der AWSH (08002974005)
  • Problemabfälle: von März - November an jedem 4. Samstag von 8:00 - 8:30 Uhr an der Buskehre Waldschule, Falkenhusener Weg
  • Altpapier-Straßensammlung: an jedem 2. Montag im Monat
  • Tannenbaumabholung: durch AWSH, nicht mehr durch Gemeinde (in 2010: 23.Januar)

Terminverschiebungen aufgrund gesetzlicher Feiertage sind möglich und werden durch die AWSH rechtzeitig in den Zeitungen angekündigt. Faustregel: Feiertag vor montags oder am Montag = Abholung am Freitag.

Weitere Informationen durch die Abfallfibel 2010 oder auf der Homepage der Abfallwirtschaft (siehe oben).

Gelbe Säcke sind erhältlich bei:

  • Gemeindeverwaltung Groß Grönau: Torfmoor 2 zu den allgemeinen Öffnungszeiten
  • Gartenmarkt Groß Grönau: Hauptstraße 32
  • Groß Grönauer Apotheke: St. Hubertus 28
  • MARKANT-Markt: Grönauer Heide

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Reinigung der Straßen und Gehwege

Nach der Satzung über die Straßenreinigung obliegt diese den Bürgerinnen und Bürgern.

Die Reinigungspflicht gilt für alle in der geschlossenen Ortslage gelegenen öffentlichen Straßen für folgende Straßenteile in der Frontlänge der anliegenden Grundstücke und ist grundsätzlich vom jeweiligen Eigentümer durchzuführen:

  1. die Gehwege 
  2. die begehbaren Seitenstreifen
  3. die Radwege, auch soweit deren Benutzung für Fußgänger geboten ist
  4. die Rinnsteine
  5. die Gräben
  6. die Grabenverrohrungen, die dem Grundstücksanschluss dienen
  7. die Hälfte der Fahrbahnen, mit Ausnahme der L 331 (ehemalige B 207) sowie der Straßen Tannenredder, Lärchenredder und Berliner Straße
  8. die als Parkplätze für Kraftfahrzeuge besonders gekennzeichneten Flächen

Anstelle des Eigentümers trifft die Reinigungspflicht den Erbbauberechtigen oder den Nießbraucher oder den dinglich Wohnberechtigen.            Die Einläufe in Entwässerungsanlagen und die dem Löschwesen dienenden Wasseranschlüsse sind jederzeit sauber und von Schnee und Eis frei zu halten. Schnee und Eis ist werktags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen in der Zeit von 9.00 Uhr - 20.00 Uhr jeweils unverzüglich zu beseitigen.

 
Maschinelle Reinigung der Fahrbahnen durch die Gemeinde

Alle 2 Monate findet eine maschinelle Reinigung der stark befahrenen Straßen durch eine Fachfirma statt, die auch den anfallenden Straßenkehricht gesondert entsorgt. Dieses entbindet die anliegenden Grundstücksbesitzer nicht von den Straßenreinigungsaufgaben (s. o.).

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Zurückschneiden von Büschen und Pflanzen

Der Gehweg und Straßenbereich ist von hereinwachsenden Büschen, Pflanzen und Bäumen freizuhalten. Büsche sind bis auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.

Neue Fristen für den Gehölzschnitt

Der Verbotszeitraum für die Durchführung von Gehölzpflegemaßnahmen hat sich seit 2010 verändert. Gem. § 39 Abs. 5 Nr. 2 und 3 BNatSchG ist es verboten, im Zeitraum vom 1. März bis 30. September Gehölz- und Röhrichtschnitte vorzunehmen. 

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Hundekot auf Gehwegen und Rasenflächen

Ein ständiges Ärgernis ist der Hundekot auf Gehwegen und öffentlichen Rasenflächen.

Verantwortliche Hundebesitzer entfernen die "Hinterlassenschaften" ihrer Lieblinge umgehend. Die Gemeinde hält hierfür kostenlos sogenannte "Hundekotsets" bereit. Abzuholen in der Gemeindeverwaltung.

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Energiesparende Straßenbeleuchtung

Groß Grönau war die erste Gemeinde in Schleswig-Holstein, die die gesamte alte Straßenbeleuchtung durch Energiesparleuchten ersetzt hat; somit werden erhebliche Energiekosten eingespart und die Umwelt geschont.

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Stiftungsverband Umweltagentur

Nach einem Beschluss der Gemeindevertretung wurde die Gemeinde 1992 Fördermitglied beim Stiftverband Umweltagentur Schleswig-Holstein. Eine Beratung in Umweltfragen wurde mehrfach in Anspruch genommen.

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Häckselaktionen

Mindestens 1 x jährlich (im Frühjahr und / oder Herbst) führt die Gemeinde Groß Grönau eine Häckselaktion durch. Die jeweiligen genauen Termine werden rechtzeitig in der Wochenzeitung "MARKT" sowie in den Aushangkästen bekannt gegeben. Dieses ist ein freiwilliger Service der Gemeinde für die Bürger.

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